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Denkmalschutz Immobilien

Lange Jahre galt die Investition in denkmalgeschützte Immobilien als lohnenswertes Steuersparmodell. Jedoch ist hierbei immer wieder Vorsicht geboten, denn die alten Steine sind nicht immer ein gutes Geschäft. Sanierte denkmalgeschützte Immobilien sind teilweise teurere als vergleichbare Neubauten und gute Renditen ergeben sich in der Regel nur für Besserverdienende. Bemerkbar macht sich dies in den Steuervorteilen, für die folgende Faustregel gilt: Ist die Steuerlast im Jahr fünfstellig, kann man mit einer denkmalgeschützten Immobilien durchaus Steuern sparen. Für Personen, die unter solchen großen Steuerbelastungen liegen, ist eine solche Investition nicht unbedingt erstrebenswert. Des weiteren sollte berücksichtigt werden, dass die Steuerersparnisse nur für die ersten zwölf Jahre nach dem Erwerb Gültigkeit haben. Nach Ablauf der Steuervergünstigungen muss sich das Anlageobjekt immer noch rentieren, um sich nicht als Fehlinvestition zu entpuppen. Oftmals kommt es bei größeren Wohnanlagen vor, dass die Eigentümer nach den zwölf Jahren alle gleichzeitig ihre Einheiten verkaufen wollen, was sich negativ auf die Preise auswirken kann. Einen nachhaltig hohen Wert, der nicht von den Steuervorteilen anhängig ist, hat eine Immobilie immer dann, wenn die Qualität und auch die Lage stimmt und für den potentiellen Käufer interessant ist. Was hat es aber genau mit der Denkmalschutz- Abschreibung auf sich? Die Modernisierungsmaßnahmen von denkmalgeschützten Immobilien können über einen Zeitraum von acht Jahren mit neuen und weitere vier Jahre mit sieben Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Zudem kann man den Wert des Gebäudes ohne den Grundstückswert abschreiben. Das Grundstück selbst kann nicht abgeschrieben werden, da es sich hierbei um eine Abschreibung für Abnutzung handelt und sich Grundstücke, im Gegensatz zu Gebäuden, nicht abnutzen können.